Kommunales – Man könnte auf dumme Gedanken kommen…


1. … auf der Ebene der Gemeinde Plaaz

Es begann damit, dass uns (dem Verein „Rostocker Initiative …“) der Bürgermeister der Gemeinde Plaaz auf unsere Einladung zur Teilnahme an unserer Informationsveranstaltung am 7.2.18 in Plaaz hin antwortete:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Information an die Gemeindevertreter weitergeleitet. Ich selbst kann an der Veranstaltung nicht teilnehmen, da ich selbst bereits eine Einwohnerversammlung zu dem Thema einberufen habe.

Mit freundlichen Grüßen

H. Büttner“

Daraufhin schrieben wir umgehend wie folgt zurück:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5.2. – Ihre Anmerkung, dass Sie „selbst bereits eine Einwohnerversammlung zu dem Thema einberufen habe(n)“, konnte ich zunächst nicht richtig deuten. Aber heute erhielt ich eine Mail von einem Leser unseres Blogs, dass wirklich zeitgleich zu unserer Veranstaltung in dem der Deponie nächstgelegenen Ort Spoitgendorf eine Einwohnerversammlung stattfindet.

Bei der Durchsicht möglicher, zeitlich konkurrierender Veranstaltungen auf der Webseite des Amtes Güstrow-Land fanden wir nur eine für heute einberufene Gemeindevertretersitzung. Die morgige Spoitgendorfer Einwohnerversammlung ist nicht ausgewiesen.

Bei allem Verständnis um das Bemühen für Gewerbesteuer-Einnahmen halte ich Ihr Vorgehen für unrechtmäßig, denn Sie halten die Spoitgendorfer Bürger davon ab, Informationen zu erlangen, die in dieser Form nicht mehr zu einem anderen Termin verfügbar sein können – wegen des von der Genehmigungsbehörde festgelegten Zeitrahmens, aber auch wegen des personellen und zeitlichen Aufwandes.

Bei gutem Willen Ihrerseits gäbe es eine Chance, das Termindilemma zu heilen: Sie ziehen einfach mit den Spoitgendorfern in die Gaststätte „Am Schmooksberg“ um! Die erste Viertelstunde, die den Spoitgendorfern durch den Umzug entgeht, ist als Informationsverlust gegenüber dem Informationsgewinn durch die Teilnahme geringfügig. Wenn Sie danach noch der Ansicht sind, den Spoitgendorfern auch andere Sichtweisen zu vermitteln, kann Sie niemand davon abhalten.

Dank eines großen Zufalls trafen Herr Kellermann und ich uns gestern auf der Landstraße und hatten ein sehr gutes, konstruktives Gespräch. Ich konnte schnell deutlich machen, dass unser Verein nicht gegen Deponien ist (was wäre denn auch eine vernünftige Alternative?), wir aber auf Grund sehr unerfreulicher Erfahrungen mit der Genehmigungsbehörde dazu motivieren möchten, die Antragsunterlagen kritisch zu lesen und zu hinterfragen. Denn Umfang und Inhalt der Antragsunterlagen werden von der Genehmigungsbehörde und nicht vom Antragsteller festgelegt.

Nur durch die fehlende Öffentlichkeitsarbeit des StALU entdeckten wir sehr spät die schon angelaufene Auslegungsfrist, die ja bereits am 9.2. endet. Dadurch fehlte uns der zeitliche Vorlauf, uns im Vorfeld mit Ihnen, dem Amt Güstrow-Land und anderen potentiellen Partnern im Vorfeld abzustimmen. Es galt „jetzt oder nie“, um Informationen über die nur noch wenigen Tage der Auslegung weiterzugeben. Wenn Sie sich durch unseren Alleingang übergangen fühl(t)en, dann war das nicht unsere Absicht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese Mail unter den Vorbehalt einer Veröffentlichung stelle – für den Fall, dass sich unsere Kommunikation unheilbar verbösert. Angesichts der positiven Erfahrungen, die ich im gestrigen Gespräch mit Herrn Kellermann machen konnte, halte ich so eine Verböserung allerdings für unwahrscheinlich.

Nun, die Kommunikation hat sich nicht verbösert, sondern wird vom Bürgermeister schlicht verweigert. Er antwortet einfach nicht. Dafür merkte er einem Einwohner gegenüber angeblich an, dass der Wirt der Gaststätte „Am Schmooksberg“ seine Räume hätte an uns gar nicht vermieten dürfen… [kein Kommentar].

Dabei war die Gemeinde zu einer rechtzeitigen (und unparteiischen!) Information gesetzlich verpflichtet. Das StALU MM wies uns darauf hin, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – § 73 Anhörungsverfahren u.a. folgendes festlegt:

„Die Gemeinden, in denen der Plan auszulegen ist, haben die Auslegung vorher ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, … wo und in welchem Zeitraum der Plan zur Einsicht ausgelegt ist; …

Das ist eindeutig nicht erfolgt. Dieses Informationsdefizit stellt nach unserem Verständnis einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht dar und kann auch nicht durch Verweise auf die Veröffentlichungen des Amtes Güstrow-Land geheilt werden (siehe Abschnitt 2 auf dieser Seite).

Warum nur diese panikartig anmutende Einberufung der Bürgermeister–GKM-Versammlung parallel zu unserem Termin? Ein rationaler Grund ist schwer zu erkennen, denn

  • die versäumte gesetzliche Informationspflicht war damit nicht zu heilen,

  • ebenso wenig die Zustellung des Amtsblattes erst zum Ende der Auslegungsfrist (siehe Abschnitt 2).

Also ich als Bürgermeister oder Deponiebesitzer wäre zur Info-Veranstaltung der „Rostocker Initiative…“ hingegangen, hätte kräftig pro Deponieerweiterung diskutiert, mir sehr sehr genau die Gegenargument angehört und gegebenenfalls danach noch eine Versammlung für die Plaazer Einwohner einberufen, um sie einzulullen und von Einwendungen gegen die Deponieerweiterung abzuhalten. Das wäre formalrechtlich korrekt gewesen und nicht so aufgefallen wie das praktizierte Vorgehen.

Was also trieb Bürgermeister und Deponiebesitzer zu ihrem ungeschickten Vorgehen an? Es bleibt wohl nur, diese Frage an die üblichen Verschwörungstheoretiker zu delegieren (PS.: Kommentare sind auch auf dieser Seite möglich).

Das befremdliche Verwirrspiel äußert sich auch im Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 6.2.1918, das leider auf der Webseite des Amtes Güstrow-Land eine Zeitlang nicht aufzufinden war (vor dem Wochenende 10./11.03. entfernt und am 12.03. wieder eingestellt – Änderungen werden offenbar nicht protokolliert):

 „Einwohner A fragt, was es mit der Deponieerweiterung Spoitgendorf auf sich hat und ob die Gemeinde dieser Maßnahme zugestimmt hat.

Bgm. Herr Büttner antwortet, dass in der Sitzung vom 06.10.2015 bereits eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema stattfand. Die Veranstaltung war damals informativ und umfangreich. Die Gemeindevertreter hatten damals keine Bedenken gegenüber der geplanten Maßnahme, es erfolgte aber keine Abstimmung. Des Weiteren führt Bgm. Herr Büttner aus,

dass zu diesem Thema morgen eine Einwohnerversammlung in der FFw Spoitgendorf stattfindet. Darüber hinaus gibt es eine weitere Veranstaltung durch eine Initiative aus Rostock, an der er aber nicht, aus oben genanntem Grund, teilnehmen kann.

GV Frau Haide merkt an, dass keine Erweiterung damals geplant war, sondern nur eine Umnutzung.

Bgm. Herr Büttner sagt, dass von einer kleinen Erweiterung die Rede war, aber hauptsächlich ging es um eine Umnutzung.“

Etwas weiter liest man im gleichen Protokoll im „Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde“:

„Bürgerinitiative – Deponieerweiterung GKM Spoitgendorf • Verhalten Presse/Bürger zu GKM nicht optimal gelaufen“.

Jetzt weiß jedermann hinreichend Bescheid – oder?

Bei etwas Nachdenken fällt auf: In der ursprünglichen Fassung enthielt die Niederschrift keine genaue Datumsangabe bezüglich der GV-Sitzung/Informationsveranstaltung im Jahr 2015. Frau Haide und Bürgermeister erinnerten sich unterschiedlich an die 2015 genannten Inhalte. Das kann vorkommen, aber nicht, wenn man gleichzeitig die genaue Datumsangabe zur Hand hat. Das nachträgliche Einfügen des Datums hat die Darstellung nur verschlimmbessert. Wir zitieren hier mal den originalen (und vermutlich nicht nachgebesserten) Text in der Niederschrift vom 6.10.2015:

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2. Dumme Gedankten respektive Defizite auf der Ebene des Amtes Güstrow-Land

Auch hier scheinen kritische Anmerkungen unverzichtbar, zunächst bezüglich der Informationspflichten:

  1. Die Information über das Erweiterungsvorhaben der Deponie Spoitgendorf kam den Bürgern des Amtes Güstrow-Land erst dann zur Kenntnis, als die Frist der Einsichtnahme praktisch abgelaufen war. Die Information erschien im „Amtskurier Güstrow-Land“ Heft 2/2018, Erscheinungstermin 07.02.2018. Die Frist der Einsichtnahme endete am 09.02.2018. Zu diesem Zeitpunkt fanden die Bürger ihren Amtskurier vermutlich gerade im Briefkasten vor.

  2. Dieser grobe Verfahrensverstoß kann auch nicht mit dem Verweis gemildert werden, dass die Information ja rechtzeitig auf der Webseite des Amtes Güstrow-Land publiziert wurde, denn nicht jeder Bürger verfügt über einen Internetzugang. Selbst Internetnutzer sind nicht verpflichtet, regelmäßig in engen Zeitabständen die Webseite ihres Amtes durchzumustern. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass relevante Informationen rechtzeitig im „Amtskurier“ veröffentlicht werden.

  3. Die geforderte Relevanz ist auf der Webseite des Amtes Güstrow-Land nicht erkennbar:Screenshot_20180313_175015

  4. Zudem ist auch hier die vom Gesetzgeber geforderte Frist nicht eingehalten. Obwohl die Mitteilung des StALU MM vom 12.12.2017 datiert, wurde sie erst am 10.01.2018 unter „Amtliche Bekanntmachungen / Plaaz“ veröffentlicht , also mindestens 8 Tage zu spät. Denn am 10.1. begann bereits die Auslegungsfrist und der Gesetzgeber schreibt vor, die Auslegung mindestens 8 Tage zuvor bekannt zu geben.

  5. Ganz zu Unrecht wurde die Internetveröffentlichung auf die Gemeinde Plaaz begrenzt. Einwohner der Gemeinde Glasewitz sind gegebenenfalls ähnlich betroffen (ganz abgesehen davon, dass das unter der Deponie fließende und im Schadensfall von ihr belastete Grundwasser in Richtung Augraben fließt, der wiederum in die Nebel und diese in die Warnow entwässert).

Dann gibt es noch den befremdlichen Vorgang, dass auf eine freundliche Anfrage von uns seitens des Amtes Güstrow-Land trotz zweier Erinnerungen erst nach vier Wochen und dann nur sehr unbefriedigend geantwortet wurde. Wir haben mal Anfrage, Antwort und Kurzkommentar gegenüber gestellt:

Anfrage von uns am 12.02.2018

Antwort des Amtes am 12.03.2018

Kommentar von uns

… fehlende Information über (kommunale) Veranstaltungen (nur die Gemeindevertreter-sitzungen sind ausgewiesen) auf der Webseite Ihres Amtes…

Ihre Feststellung bezüglich fehlender Informationsvermittlung über Gemeindeveranstaltungen, kann ich nicht nachvollziehen. Auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land werden alle geplanten Veranstaltungen der Gemeinden veröffentlicht.

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Ergänzung in einer Mail vom 14.03.:

Ich kann Ihnen nur mitteilen, was ich bereits in meiner letzten E-Mail ausgeführt habe. Es wurde auf Wunsch der Einwohner von Spoitgendorf kurzfristig eine Einwohnerversammlung durchgeführt, die durch Aushang (Schriftstück im Aushangkasten) bekannt gemacht wurde. Auf eine Internetbekanntmachung wurde aufgrund der Kurzfristigkeit verzichtet.

Wo bitte ist die „durch Aushang bekanntgegebene“ Einwohnerversammlung in Spoitgendorf auf der Webseite zu finden? Würden Sie mir bitte den entsprechenden Link zusenden, denn ich bin zu dumm, die Information zu finden.

Absolut fehlende Informationen [auf der Amts-Webseite] über die Gemeindevertretung (Anzahl, Namen, Parteizugehörigkeit, Ortsteilzugehörigkeit). Das sind wir in Rostock ganz anders gewöhnt.

Die Zusammensetzungen der einzelnen Gemeindevertretungen wurden nach der Kommunalwahl auf der Homepage veröffentlicht.

 

 

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Ergänzung in einer Mail vom 14.03.: Die Zusammensetzungen der einzelnen Gemeindevertretungen wurden nicht von der Homepage gelöscht, man kann sie unter der Rubrik „Wahlen“ einsehen.

… und zwischenzeitlich wieder gelöscht! Die selbstverständliche Regel ist aber doch, dass gewählte Vertreter über die ganze Legislaturperiode bekannt sein sollten. Was spricht gegen diese bewährte und demokratische Praxis?

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Stimmt, wenn man weit genug nach unten scrollt. Zunächst ist der Blick verstellt durch einen Aufruf nach Helfern bei der Bundestagswahl 2017. Einfach mal aufräumen?

Abschließend erlaube ich mir die Frage, ob Ihr Amt auch nichtkommunale Aktivitäten in den amtszugehörigen Gemeinden auf der Webseite des Amtes veröffentlichen würde. Wenn ja, welcher Zeitvorlauf  wäre notwendig? Entstehen dem Anmelder Kosten für die Veröffentlichung (nur Termin, Ort, Thema)?

Bezugnehmend auf ihre Anfrage zu den Veröffentlichungs-möglichkeiten kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie Anzeigen und Annoncen im Amtskurier beim LINUS WITTICH Medien KG  aufgeben können. Alle weiteren Fragen dazu können Ihnen dort beantwortet werden.

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Ergänzung in einer Mail vom 14.03.:

Es gibt keine Möglichkeit nichtkommunale Aktivitäten auf der Webseite des Amtes Güstrow-Land zu veröffentlichen.  

Meine Frage betraf die Webseite und Sie verweisen mich auf den nichtamtlichen Teil des Amtskuriers. Das erscheint mir unredlich.

 

 

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Da staunt der arglose Bürger, denn er liest auf der Seite http://amt-guestrow-land.de/gemeinden/veranstaltungen.html folgendes: „Bürgermeister, Gemeindevertreter, Vereinsvorsitzende oder Bürger können Termine von Veranstaltungen
uns mitteilen. Wir werden diese dann einpflegen. – Bitte wenden Sie sich an Frau Singer.“

Wer sich selbst ein Bild machen will, schaut einfach auf http://www.amt-guestrow-land.de

Wie schon angemerkt: Auch diese Seite ist kommentierbar (bitte Kommentarfeld unterhalb des Textes benutzen).

nachhaltige-kommunalpolitik

 Vielleicht klappt es ja irgendwann doch noch…

Eine Antwort zu Kommunales – Man könnte auf dumme Gedanken kommen…

  1. F. Heidemann schreibt:

    Kommunalpolitik nach Gutsherrenart! Wie dummdreist muss man sein, um so zu handeln? Wie schafsblöd muss man sein, um so was hinzunehmen?

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