Widerspruch gegen die Rostocker Klärschlamm-Verbrennung nur noch bis 17. Juli!

Dr. Marcus von Stenglin macht darauf aufmerksam, dass gegen die Genehmigung der Behörde nur noch wenige Tage Widerspruch eingelegt werden kann.

Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, dass laut einem OVG-Urteil Widersprüche nur gültig sind, wenn sie als Fax oder Brief an die Behörde geschickt werden. Als einfache Email eingereichte Widersprüche sind wirkungslos und können sogar mit einem Ordnungsgeld „geahndet “ werden. Auf diese wichtigen Sachverhalt macht die Genehmigungsbehörde leider nicht aufmerksam… Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Widersprüchliches gibt es genug zu benennen, diese Blog enthält viele Details. Am Merkwürdigsten erscheint mir selbst, dass die Genehmigung für die ursprüngliche Anlagengröße erteilt wurde, der Antragsteller aber inzwischen eine deutlich kleinere Anlage plant. Zu Beginn der Öffentlichkeitsarbeit für die Klärschlamm-Verbrennung wurde uns erklärt, dass man Wirbelschicht-Feuerungsanlagen für so feuchtes Brenngut wie Klärschlamm nicht beliebig klein bauen könne und auch deshalb den Klärschlamm selbst aus Neubrandenburg heranholen müsse… Es mag ja sein, dass es inzwischen andere Verfahren für kleinere Mengen gibt, aber müsste dann nicht ein neuer Antrag gestellt werden?

Fragen über Fragen…!

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