Da hat sich ein böser Fehler eingeschlichen: Widersprüche konnten nur bis zum 13.07.2023 eingelegt werden.
Das ist aber vermutlich nicht so schlimm, dann (a) handelt es sich nur um eine Teilgenehmigung, (ab) für eine Anlage, die in der beantragten Dimension nicht mehr gebaut werden soll, (c) fehlt eine entscheidende Rechtsbehelfsbelehrung in der Genehmigung usw. usf.